AGB’s

Aufschnaiter Leitgeb GesbR

hello@welovearchitecture.at 
mobil: +43 6502506981
Hamburgerstrasse 20/8, A- 1050 Wien 

Inhaberinnen: DI Hannah Aufschnaiter & DI Sonja Leitgeb
UID: ATU80149046

Allgemein

_1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle zu schließenden Übereinkünfte mit und alle Angebote von Aufschnaiter Leitgeb GesbR Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn diese durch Aufschnaiter Leitgeb GesbR schriftlich bestätigt sind.

Definitionen

_2. Auftragnehmer: Aufschnaiter Leitgeb GesbR
Auftraggeber: (Rechts-)Person, welche Aufschnaiter Leitgeb GesbR ersucht, gegen Bezahlung Dienstleistungen zu verrichten.

Erster Exkursionstag: Der Kalendertag, an dem der Auftraggeber vertraglich zum ersten Mal Dienstleistungen vor Ort von Aufschnaiter Leitgeb GesbR erhält.

Letzter Exkursionstag: Der Kalendertag, an dem der Auftraggeber vertraglich zum letzten Mal Dienstleistungen vor Ort von Aufschnaiter Leitgeb GesbR erhält. Höhere Gewalt: Alle unvorhersehbaren Umstände, in deren Folge die Übereinkunft nicht mehr von Aufschnaiter Leitgeb GesbR gefordert werden kann.

Angebotsphase

_3. Orientierende Gespräche und das Aufstellen eines Angebotes sind unverbindlich und kostenfrei.

_4. Unsere Führungen können in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch gebucht werden.

_5. Gruppengröße

Max. 25 Teilnehmer pro Gruppe, größere Gruppen werden geteilt.

In der Post am Rochus max. 15 Teilnehmer pro Gruppe.

Alternativ: Zumietung einer Audioanlage zur drahtlosen Sprachübermittlung

_6. Honorare und Zahlungsbedingungen

Alle angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich 20 % Mwst.

Nach schriftlicher Beauftragung senden wir Ihnen gerne kostenfrei Kontaktdaten von Hotels, Restaurants und Busunternehmen zu. Wenn Sie uns den Komplettservice übertragen wollen, berechnen wir für die Recherche, Angebotseinholung, Abstimmung von Audioanlagen, Restaurant- reservierungen etc. eine Servicegebühr.

Eventuell anfallende Eintrittspreise werden gesondert in Rechnung gestellt.

Vertragsabschluss

_7. Die an Aufschnaiter Leitgeb GesbR mündlich oder schriftlich erteilten Aufträge sind erst dann verbindlich, wenn sie durch Aufschnaiter Leitgeb GesbR schriftlich bestätigt sind. Mit der Bestätigung ist der Vertragsabschluss gegeben.

_8. Für Dienstleistungen, für die durch Art, Umfang u.ä. keine schriftliche Auftragsbestätigung verschickt wird, wird das letzte durch den Auftraggeber akzeptierte Angebot als Auftragsbestätigung und als Vertragsabschluss gesehen.

_9. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als Inhalt der Übereinkunft, an die Aufschnaiter Leitgeb GesbR gebunden ist.

Fremdleistungen

Fremdleistungen

_10. Trifft Aufschnaiter Leitgeb GesbR. im Auftrag des Auftraggebers Vereinbarungen mit Dritten, so tritt Aufschnaiter Leitgeb GesbR lediglich als Vermittler auf. Aufschnaiter Leitgeb GesbR haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten Leistungen.

_11. Aufschnaiter Leitgeb GesbR behält sich das Recht vor, die vertraglich bestätigten Preise im Falle der Erhöhung von  Preisen von Dritten in dem Umfang zu ändern, in dem sich die Erhöhung der Kosten für bestimmte Leistungen pro    Person auf den Preis auswirkt. Aufschnaiter Leitgeb GesbR verpflichtet sich, dem Auftraggeber diese Kostenerhöhung unverzüglich zu melden. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als fünf Prozent hat der Auftraggeber das Recht Gebühren frei vom Vertrag zurückzutreten.

Haftungsbeschränkung

_12. Aufschnaiter Leitgeb GesbR haftet nicht für den Auftraggeber, dessen Teilnehmer, Gäste, Arbeitnehmer u.a. während der Exkursion  entstandene Personenschäden und übernimmt keine Schadenshaftung an Dritten, wenn der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Aufschnaiter Leitgeb GesbR herbeigeführt ist.

Zahlungsmodalitäten

_13. Zahlungsziel sind 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bis spätestens 5 Tage vor Exkursionsbeginn.

Rücktritt durch Auftraggeber

_14. Falls der Auftraggeber den Auftrag storniert nachdem es zum Vertragsabschluss gekommen ist, sind die nachstehend aufgeführten Prozentsätze des Exkursionspreises direkt fällig. Maßgeblich ist der Tag des 

Eingangs der Stornierung bei Aufschnaiter Leitgeb GesbR:

bis zum 14. Tag vor dem ersten Exkursionstag: 30 % des Rechnungsbetrages

ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor dem ersten Exkursionstag: 50 % des Rechnungsbetrages

ab dem 8. Tag bis zum 3. Tag vor dem ersten Exkursionstag: 80 % des Rechnungsbetrages

danach (ab dem 2. Tag) ist der volle Exkursionspreis fällig.

Gerichtsstand

_15. Der Gerichtstand ist Wien. Für alle Übereinkünfte gilt das österreichische Recht.

Salvatorische Klausel

_16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung oder des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung oder des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die Reisebedingungen.